Das derzeit in der römisch-katholischen Kirche gültige Verfahren für Selig- und Heiligsprechungsprozesse stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen der „Novae Leges pro Causis Sanctorum“ aus dem Jahr 1983, deren Grundlage die von Papst Johannes Paul II. erlassene Apostolische Konstitution „Divinus perfectionis Magister“ (1983) bildet. Eine zweite bedeutende Rechtsgrundlage und Durchführungsverordnung liefert die von Instructio „Sanctorum Mater“, die im Jahr 2007 von der römischen Heiligsprechungskongregation im Auftrag von Papst Benedikt XVI. erlassen worden ist. Das Selig- und Heiligsprechungsverfahren ist in seinen einzelnen Schritten genau festgelegt, wobei vor allem zwei Ebenen zu unterscheiden sind: Das Verfahren in den einzelnen Diözesen und das Verfahren an der römischen Heiligsprechungskongregation.